"Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter ...

“Tatsächlich gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich vor einer Wahl oder Abstimmung in einem Parlament kaufen ließ. Nimmt er dagegen den Lohn für sein Votum erst nach einer Abstimmung an, als eine Art “Dankeschön”, geht er straffrei aus – so entlarvt das bestehende Gesetz weniger die Bestechlichkeit eines Abgeordneten als seine Dummheit, sich die Gefälligkeit zum falschen Zeitpunkt erweisen zu lassen.”

netzpolitik.org

Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert – netzpolitik.org

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind „praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung“ und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten. Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung: In […]

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